Bewertungsmethoden
Beleihungswertermittlungen
Ich ermittle den Beleihungswert unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Verbindung mit der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte (BelWertV).
Marktwertermittlungen
In Deutschland wird der Verkehrswert (Marktwert) üblicherweise gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ermittelt.
Sonstige Verfahren (nicht normierte Verfahren)
In Sonderfällen können außer den vorgenannten Verfahren die nachfolgende Verfahren zur Anwendung kommen:
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF): Internationale Bewertungsmethode, die mittels Abzinsung von Zahlungsströmen den Kapitalwert ermittelt.
- Residualwertverfahren: Dieses Verfahren wird überwiegend für Bauträger / Projektentwickler für Investitionsentscheidungen eingesetzt. Der wirtschaftlich tragbare Grundstückswert wird als Restwert des geschätzten Verkaufserlöses nach Abzug aller Kosten (inkl. Wagnis- und Gewinnzuschlag) ermittelt.
Bewertungsgegenstand
Für folgende Objektarten haben ich bereits Bewertungen erstellt:
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Gebäude
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Geschäftshäuser
- Einzelhandel
- Fach-, Bau- und Möbelmärkte
- Einkaufszentren
- Gewerbeimmobilien
- Logistikimmobilien
- Produktionsimmobilien
- Managementimmobilien (Hotels, Shopping Center)
- Gaststätten
- Sonderimmobilien
- Auslandsimmobilien
- Bewertung von beschränkt dinglichen Rechten (Leitungsrecht, Wegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw.)
- Bewertung von gesetzlichen Beschränkungen (Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, Überbau, Notwegerecht)